Geschlechtsinklusive Sprache
Grundsätze
Der Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan der Universität Wien (§ 2) hält fest, dass
- alle Organe und Angehörigen des wissenschaftlichen und allgemeinen Personals der Universität Wien in allen Mitteilungen, die an die Universitätsangehörigen oder die Öffentlichkeit gerichtet sind, diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Sprache verwenden.
- Generalklauseln wie "Frauen sind bei männlichen Bezeichnungen mitgemeint" unzulässig sind.
- auf dem Gelände der Universität Wien weder von der Universität selbst noch durch Dritte Materialien angebracht oder verteilt werden dürfen, die den Grundsätzen der Antidiskriminierung und Gleichstellung widersprechen oder diskriminierende Rollenstereotype verwenden.
Praxis
Die Universität Wien bekennt sich zum geschlechterinklusiven Sprachgebrauch. Welche Form der geschlechterinklusiven Sprache verwendet werden soll, ist an der Universität Wien nicht vorgeschrieben. Empfohlen wird allerdings der Gender-Stern (Asterisk, *). Grundsatz des geschlechterinklusiven Formulierens ist, dass alle Geschlechter genannt werden, die gemeint sind. In manchen Fällen können der Einfachheit halber auch geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z.B. Studierende, Lehrende) gewählt werden.
Verschiedene Versionen, wie geschlechterinklusive Personenbezeichnungen aussehen könnten, haben sich entwickelt:
- Asterisk: Leser*innen
- Unterstrich: Leser_innen
- Apostroph: Leser'innen
- Doppelpunkt: Leser:innen
- geschlechtsneutral: Lesende
Nicht ausreichend ist es, am Beginn oder am Schluss eines Textes darauf hinzuweisen, dass die männliche Form verwendet wird, Frauen aber mitgemeint seien. Ebensowenig sind binäre Formulierungen (Binnen-I, Doppelform) ausreichend.